1. Unternehmen
1.1 Unternehmensphilosophie
Döner-Store
soll der führende Franchiseanbieter im Dönermarkt werden.
Jeder Franchisenehmer von Döner-Store
soll in der Lage sein, damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Döner-Store stellt als Franchisegeber den Laden
bzw. das Ladenaussehen, die technische Ausstattung und die Rezepturen
einschließlich der Soßen zur Verfügung
und unterstützt den Franchisenehmer werblich.
Wir
wollen hohe Kundenzufriedenheit erreichen und werden bei der Auswahl
unserer Franchisenehmer sehr darauf achten, daß diese die
Voraussetzungen dafür mitbringen, bzw. wir werden dieses
kontrollieren.
1.2.
Unternehmensname
Döner-Store. Wir planen, das Franchiseunternehmen als GbRmbH
oder als GmbH zu führen.
2. Dienstleistung
2.1. Dönerladen
Die Läden oder Standplätze werden von uns ausgewählt,
vom Franchisenehmer oder von uns vorgeschlagen.
a) Dönermobil
Es ist ein PKW-Anhänger in Dosenform als Werbeträger
und ausgestattet mit:
- Dönergrillgerät
- Saladette mit diversem Zubehör
- Mikrowelle
- Elektrischem Dönermesser
- Dunstabzugshaube
- Kühlschrank
- Spüle mit Kalt-/Warmwasser
- Hygienepaket (Mülleimer, Seifen-, Papiertuchspender)
b) Dönerladen
Dieser wird von uns werblich gestaltet in Anlehnung an das Dönermobil
und wie unter 1.1.a angeführt.
2.2.
Dönerspieß
Dieser
wird von einem darauf spezialisierten Unternehmen fertig angeliefert.
Der Franchisenehmer ist Auftraggeber und Rechnungszahler. Der
Franchisegeber erhält einen Mengenrabatt vom Lieferanten.
2.3. Pide
Dieses
soll der Franchisenehmer in der Anfangszeit am Ort kaufen. Bei
entsprechenden Abnahmemengen aller Frenchisenehmer kann hier überlegt
werden, auch das über den Franchisegeber zu beziehen.
2.4. Marinaden
Darüber
gibt ein deutsches Patent und einige Gebrauchsmuster. Der Dönerspieß-Lieferenat
erhält die Rezepturen und benutzt sie zur Dönerspieß-Herstellung.
2.5.
Salate
Vom Franchisegeber wird die Salatmischung vorgegeben. Die Salate
werden am Ort vom Franchise-nehmer selbst erworben.
2.6.
Getränke
Es
dürfen nur Markenprodukte, z.Zt. Pepsi, angeboten werden.
Diese kauft der Franchisenehmer selbst ein.
2.7.
Hygiene
Die benötigten Produkte werden vom Fanchisenehmer unter Beachtung
der Hygienevorschriften selbst eingekauft.
2.8.
Werbung
Der
Franchisegeber übernimmt die überregionale Werbung,
der Franchisenehmer die regionale Werbung auf Basis vorgegebner
Layouts. Die Franchisenehmer werden in die Werbegestaltung eingebunden.
2.9.
Schulung
Der Franchisegeber führt die Schulung der Franchisenehmer
unentgeltlich durch. Reisekosten trägt
der Franchisenehmer selber.
3. Markt
Der Gesamtmarkt ist der Markt der Fast-Food-Produkte. Der Teilmarkt
ist der Markt
türkisch/ griechischer Fast-Food-Produkte. Der Döner
ist darin das größte Einzelprodukt.
Aufgrund eines Zeitungsartikels der TZ vom 8./9. Juni 1996 lag
1994 der Döner-Umsatz
bei ca. Mrd.DM 3,6. Jeder Bundesbürger aß 1994 ein
Kilo Döner im Jahr.
Bisher gibt es in dem türkisch/griechischen Fast-Food-Markt
kein nationales Franchiseunternehmen. Wir wollen diese Lücke
füllen, zumal der Fast-Food-Markt insgesamt immer noch ein
Wachstumsmarkt ist.
4. Marketingpolitik
4.1. Angebots- und Preispolitik
Wir bieten dem Frachisenehmer die unter 2. festgelegte Ausstattung
und die dort beschriebenen Produkte an. Die
vom oder auf Veranlassung des Franchisegeber gelieferten Produkte
werden dem Franchisenehmer zu festen Preisen angeboten.
Die Preise werden vom Franchisegeber für den jeweiligen Standort
empfohlen. Das Warenangebot ist in jedem
Döner-Store gleich. Es werden keine alkoholischen Getränke
angeboten. Alle anderen Getränke sind Markengetränke,
z.Zt. nur von Pepsi.
4.2.
Wartungs- und Garantiepolitik
Der Franchisegeber sorgt dafür, dass Wartung und Garantie
direkt von den Lieferanten übernommen werden.
4.3.
Markenpolitik
Dachmarkenpolitik mit dem Begriff Döner-Store. Die Dachmarke
wird in allen Kundenpräsentationen
(Werbung, Briefe, Laden, Visitenkarten etc.) verwendet.
4.4.
Kreditpolitik
a) Ausstattung
Diese wird vom Franchisegeber an den Franchisenehmer verkauft.
Bei Vertragsunterzeichnung sind 10 % des
Kaufpreises fällig, der Rest wird bei Übergabe bezahlt.
b) Franchisegebühr
Diese wird monatlich per Banklastschrift vom Franchisegeber eingezogen.
c)
Fremdprodukte
Diese werden wie mit dem Franchisegeber und dem Lieferanten vereinbart
bezahlt, bzw. wie es der Franchisenehmer
mit dem Lieferanten vereinbart hat.
4.5.
Vertriebspolitik
Der Vertrieb erfolgt über Herrn Özdemir direkt:
- Messen
- Einkaufsketten
- Demonstrationen (Dönermobil)
- Bahnhöfe
- Fußballstadien
- Open-Air-Festivals
- Volksfeste
- Vergnügungsparks
- Gewerbegebiete
- Skigebiete
- Bade- und Seebetriebe
- Sportveranstaltungen
- Fachzeitschriften
4.6.
Kommunikationspolitik
a)
Werbung
Überregionale
Werbung wird vom Franchisegeber durchgeführt. Um Franchisenehmer
zu finden ist geplant, Werbung
in Fachzeitschriften zu schalten und auf Fachmessen zu gehen.
Endkundenwerbung
ist erst geplant, wenn eine entsprechende Anzahl an Döner-Stores
vorhanden ist. Vorgesehene Reihenfolge: Plakat-, Rundfunk- und
Fernsehwerbung.
Lokale
Werbung kann sofort, bei der Eröffnung eines neuen Döner-Stores
in Absprache mit dem neuen
Fanchisenehmer durchgeführt werden. Hier sind Anzeigenwerbung
in der Tagespresse und Anzeigenblättern oder
auch Presseartikel vorgesehen. Danach ist Wiederholungs- oder
Dauerwerbung in Absprache mit dem Franchisenehmer. Der Franchisegeber
ist für das Layout zuständig, der Franchisenehmer plaziert
die Werbung auf seine Kosten.
b)
Promotions
Anfänglich
nicht vorgesehen. Bei entsprechender Anzahl Franchisenehmer wird
daran gedacht.
c)
PR
Es
ist geplant, Presseartikel für die Presse zu erstellen und
Pressekonferenzen abzuhalten.